FAQ

Hier findet ihr Antworten auf die häufigsten Fragen rund um euren Besuch bei uns. Ob Buchen, Springzeiten, Sicherheit oder wichtige Infos für Eltern und Gruppen – in unserem FAQ-Bereich haben wir alles Wichtige für euch zusammengestellt, damit eure Zeit in der Trampolinhalle von Anfang an entspannt und voller Spaß wird.

Allgemein

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Sicherheit

Wie läuft ein Sprungbude Besuch ab?

✔︎ Online buchen!
✔︎ Einverständniserklärung ausfüllen! Auch die Über-18 Jährigen
✔︎ Bequeme Kleidung einpacken!
✔︎ Brillenträger: Kontaktlinsen oder Sportbrille mitnehmen!
✔︎ Sicherheitsvideo
✔︎ 30 Minuten vor Sprungzeit da sein und anmelden!
✔︎ Umziehen, aufwärmen und losspringen!

Welche Dauer wird empfohlen?

Du kannst bei uns 60 oder 90 Minuten Sprungzeit buchen und hast dabei (je nach Verfügbarkeit) die Option, zu verlängern. Trampolinspringen ist ganz schön anstrengend. Viele Springer sind schon nach einer Stunde ziemlich erschöpft. Wir empfehlen dir daher eine maximale Sprungzeit von zwei Stunden, um das Verletzungsrisiko für dich gering zu halten.

Gibt es ein Mindest- oder Höchstalter?

Wir freuen uns über unser altersmäßig bunt gemischtes Publikum! Vom Kleinkind bis zum sportbegeisterten Rentner hat bei uns jeder seinen Spaß. Eine Empfehlung für ein Höchstalter sprechen wir nicht aus, denn beim Springen kommt es allein auf deine individuelle Fitness an.

Achtung! Altersbeschränkungen gibt es bei uns also nicht, bitte beachte aber folgende Hinweise:

Kleinkinder bis einschließlich 3 Jahre benötigen zur Benutzung der Trampoline eine erwachsene Aufsichtsperson, die sich ausschließlich um die Betreuung dieses einen Kindes kümmert.

  • Kinder bis einschließlich 3 Jahren zahlen Eintritt, benötigen jedoch eine erwachsene Aufsichtsperson die mitspringt. Diese muss natürlich keinen Eintritt zahlen.
  • Kinder zwischen 4 und 7 Jahren benötigen eine Aufsichtsperson. Diese muss aber keinen Eintritt zahlen, wenn sie nicht aktiv mitspringen möchte.
  • Kinder ab 8 Jahren dürfen ohne Aufsicht springen.
  • Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre muss ein Erziehungsberechtigter die Einverständniserklärung unterzeichnen.
  • Achtung: Auch Erwachsene müssen die Einverständniserklärung für sich selbst unterschreiben!

Gibt es ein Höchstgewicht?

Ja! Aus Sicherheitsgründen darf dein Gewicht nicht mehr als 110 kg betragen. Bei unserem Wipe-Out beträgt das Höchstgeicht 90 kg.

Was ziehe ich an?

Je bequemer die Kleidung ist, umso mehr kannst du beim Springen Gas geben. Du kannst natürlich auch in Jeans aufs Trampolin. Jogginghose oder Leggings bieten jedoch viel mehr Bewegungsfreiheit. Trampolinspringen ist schweißtreibend, schon allein deswegen sind Sportklamotten praktischer.

Sind die Sprungbuden-Socken Pflicht?

Ja, denn die Sicherheit springt bei uns immer mit und deswegen sind unsere Sprungsocken Pflicht. Sie geben dir wichtigen Grip und Stabilität. Aus sicherheitstechnischen Gründen können wir keine Ausnahme machen, auch nicht bei Trampolinschuhen. Die gute Nachricht ist: nach dem Kauf gehören die SprungBude-Socken dir und du kannst sie bei deinen nächsten Besuchen bei uns immer wieder verwenden.

Wann soll ich da sein?

30 Minuten vor Beginn deiner Sprungzeit! Dann hast du genügend Zeit zum einchecken, umziehen, warmmachen und für die Sicherheitseinweisung.

Kann ich Sprungzeiten telefonisch reservieren?

Du kannst Tickets gerne auf der Website buchen. Eine Reservierung per Telefon/E-Mail ist nicht möglich.

Muss ich Eintritt zahlen, wenn ich mein Kind nur begleiten möchte?

Nein, wenn du dein Kind lediglich begleitest, musst du keinen Eintritt bezahlen. Ausnahme: Dein Kind ist ist jünger als 4 Jahre. Dann musst Du als Erwachsener Eintritt bezahlen, dein Kind aber nicht.

Brauchen Kinder und Jugendliche (U18) eine Unterschrift der Eltern?

Ja, unbedingt (!) muss die Haftungserklärung von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden. Das geht ganz einfach online. Den Link hierfür findest du hier ➤ Einverständniserklärung

Die Haftungserklärung ist dann ein Jahr lang gültig und muss für weitere Besuche nicht nochmal ausgefüllt werden.

Habt ihr Umkleiden, Schließfächer und Duschen?

Wir haben Umkleiden mit Duschen für Damen und Herren. Spinde zum Verschließen eurer Taschen stehen Euch ebenso zur Verfügung.

Gibt es Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung

Besitzt du einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“, zahlst du regulär, deine Begleitperson (über 18 Jahre) darf kostenlos mitspringen! Sollte die Person mit Schwerbehindertenausweis unter 8 Jahre alt sein, wird eine erwachsene Begleitperson (über 18 Jahre) benötigt.

Darf ich Getränke und Snacks mitnehmen?

Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. In unserer Gastronomie könnt ihr euren Durst löschen und Appetit stillen.

Kann ich spontan zum Springen vorbeikommen, ohne vorher zu buchen?

Wir empfehlen das nicht, weil wir häufig ausgebucht sind. BudenTipp: Die Chance eine „spontane Sprungzeit“ zu bekommen, ist abends und unter der Woche und außerhalb der Ferien am größten!

Kann ich meinen Hund mitbringen?

Leider nicht, Haustiere sind nicht erlaubt. 

Welche Bereiche kann ich nutzen?

Mit deinem Sprungticket kannst du ohne Aufpreis alle Attraktionen nutzen.

Muss ich online buchen oder kann ich einfach vorbei schauen?

Wir empfehlen das nicht, weil wir häufig ausgebucht sind. BudenTipp: Die Chance eine „spontane SprungZeit“ zu bekommen ist abends und in der Woche außerhalb der Ferien am größten! Vor Ort buchen ist etwas teurer.

Kann ich reservieren?

Leider können wir keine Reservierungen entgegennehmen. Wegen der großen Nachfrage ist es wichtig, dass du dir vorab dein Ticket online sicherst! Dann kannst du dich entspannt auf deinen Budenbesuch freuen!

Kann ich mein Ticket stornieren?

Bei Nicht-Antritt/Stornierung der bereits bezahlten Sprungzeit gelten unsere folgenden Stornobedingungen:

  • bis 5 Tage vor der Sprungzeit – keine Stornogebühr
  • 4 Tage bis 48 Stunden vor der Sprungzeit – 50% Stornogebühr
  • 48 Stunden bis 24 Stunden vor der Sprungzeit – 75% Stornogebühr
  • Innerhalb 24 Stunden vor der Sprungzeit – keine Erstattung möglich

Richte deinen Stornierungswunsch bitte schriftlich an info@sprungbude-heidelberg.de

Auf deine Stornierungsanfrage erhältst du von uns eine schriftliche Bestätigung mit der entsprechenden Stornierungsgebühr.

Gibt es Rabatte für soziale Einrichtungen?

Ja! Bei uns gibt es immer wieder tolle Angebote! Meldet euch gerne jederzeit.

Was muss ich beachten?

Sich nicht an die Sprungregeln halten ist gefährlich! Schau dir unbedingt vorher unser Sicherheitsvideo und unsere SprungBuden-Regeln genau an! Die findest du in der Rubrik SicherheitBei deinem Besuch bekommst du zusätzlich eine kurze Sicherheitseinweisung von unseren Sprungwarten.

Sind SprungBude-Socken Pflicht?

Ja, die SprungBuden-Socken sind Pflicht! Es dürfen keine anderen Socken – auch nicht von anderen Trampolinhallen – angezogen werden! Sicherheit ist uns sehr wichtig! Unsere SprungBuden-Socken sind auf unserer Anlage getestet und geprüft. Aus sicherheitstechnischen Gründen können wir keine Ausnahme machen! Die gute Nachricht ist: nach dem Kauf gehören die SprungBuden-Socken dir und du kannst sie bei deinen nächsten Besuchen bei uns immer wieder verwenden!

Auf was muss ich bei Kleidung & Co achten?

  • Die SprungBuden-Socken müssen über den nackten Fuß gezogen werden, ansonsten droht Verletzungsgefahr!
  • Ketten, Armbänder, Ringe, Ohrringe und Piercings sollten vor dem Springen abgenommen werden!
  • Brillenträger sollten ihre Brille zum Springen gegen Kontaktlinsen oder eine Sportbrille austauschen!
  • Sportkleidung ist kein Muss – es springt sich aber besser!
  • Bei Kopftüchern müssen vor dem Springen Befestigungsnadeln entfernt werden, da hierdurch eine Verletzungsgefahr besteht. Generell dürfen keine spitzen Gegenstände auf die Sprungfläche gebracht werden.

Gibt es besondere Sicherheitshinweise für Kinder?

Ja!

  • Ein Budenbesuch ist für Kleinkinder grundsätzlich  möglich, unsere Altersempfehlung lautet ab 6 Jahre.
  • Kinder bis 8 Jahre dürfen bei uns nur unter Aufsicht eines Erwachsenen springen.
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre benötigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Hinweis: Die Einverständniserklärung musst du auch als Erwachsener für dich selbst unterschreiben!

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